Seriosität ist in der Direktvertriebsbranche die unverzichtbare Basis für einen nachhaltigen Erfolg: Nur ein höflicher, ehrlicher und kompetenter Auftritt kann Türen öffnen und Vertrauen aufbauen. Diese Erkenntnis ist nicht neu: Bereits 1980 verpflichteten sich die Mitgliedsfirmen des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland auf einen Katalog von Verhaltensstandards für die Branche. Zuletzt wurde dieser Code of Conduct 2013 aktualisiert, überarbeitet von den Mitgliedern des Bundesverbands Direktvertrieb Deutschland erneut als Selbstverpflichtung verabschiedet.
Der Kodex steht unter der Leitlinie „Mit Fairness zum Erfolg“. Die Vertriebspartner und Unternehmen verpflichten sich darin beispielsweise zur Führung fairer Vertragsverhandlungen, zur Einräumung eines Widerrufrechts und zu einem redlichen Umgang mit Partnern. Im Zentrum des Dokuments steht jedoch das Verhalten gegenüber Verbrauchern, denn schließlich soll sich der Kunde auch im Direktvertrieb als König fühlen. Das beginnt mit Empathie und Rücksicht: Ist der Kunde gerade offen für ein Angebot? Möchte er ein bereits begonnenes Verkaufsgespräch nicht fortführen? Der Vertriebspartner sollte auf entsprechende Signale achten und muss auf die Haltung seines Gegenübers mit Respekt und Höflichkeit eingehen. Zudem muss die Privatsphäre des Kunden beachtet werden, was die Rücksicht auf ein angemessenes Zeitfenster für Anrufe oder Besuche einschließt.
Um eine seriöse Außendarstellung zu etablieren, ist jeder Vertriebspartner außerdem angehalten, sich und sein Unternehmen unaufgefordert und korrekt vorzustellen. Der Firmenname und die Anschrift sollten dabei gut sichtbar auf Prospekten, Anzeigen und Katalogen zu sehen sein. Strikte Offenheit und Transparenz müssen auch gegenüber Vertriebspartnern, vor allem im Anwerbungsprozess, bei Vertragsverhandlungen und Verdienstmöglichkeiten, gewährleistet sein. Sollte der Einstieg mit Kosten verbunden sein (kein Thema bei QN Europe!), achten seriöse Direktvertriebe gewissenhaft darauf, dass Zahlungen für Schulungen, Transport oder das Recht zur Teilnahme an einem ersten Training verhältnismäßig und durch eine nachweisbare, im Wert entsprechende Gegenleistung von Seiten des Unternehmens belegt ist.
Aber nicht nur gegenüber Kunden und Geschäftspartnern, sondern auch im Hinblick auf Mitbewerber haben sich die Unterzeichner des Kodex zu einem fairen Verhalten verpflichtet: So können der Versuch der systematischen Abwerbung von Leistungsträgern eines konkurrierenden Unternehmens oder herabsetzende Äußerungen gegenüber anderen Anbietern oder Produkten letztlich sogar mit einem Ausschluss des betreffenden Unternehmens aus dem Verband geahndet werden.
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