Ein eigenes Business – das ist der Traum vieler Menschen. Doch nicht jeder wagt den Schritt in die Selbstständigkeit. Ein international erfolgreiches Unternehmen wie QN Europe kann die nötige Starthilfe geben: Produkte, eine bekannte Marke, Weiterbildungsmöglichkeiten – all das wird den Geschäftspartnern von Anfang an geboten. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Auch zähe Verhandlungen mit Kapitalgebern entfallen, da die Geschäftspartner bei QN Europe kein Startkapital mitbringen müssen. Doch auch für sie gelten ein paar Regeln, wenn sie sich selbstständig machen. Hier erfahrt ihr, worauf ihr achten müsst:
1. Voraussetzung für ausländische Staatsangehörige
Falls du nicht aus der EU stammst, hast du eventuell einen Vermerk in deinem Pass, dass du nicht als Selbstständiger arbeiten darfst. In einem solchen Fall führt dich dein Weg zuerst einmal zum Ausländeramt, wo du eine Änderung dieses Eintrags beantragen kannst.
2. Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung gilt nicht nur für hauptberufliche Selbstständige, sondern auch für alle, die sich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit noch etwas als Selbstständige hinzuverdienen möchten. Die Behörde, die dein Gewerbe anmeldet, gibt diese Information an die zuständige IHK weiter. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, verpflichtet dich das automatisch zur Mitgliedschaft in einer Kammer. Die Höhe deines Beitrags legt die zuständige Kammer individuell fest. Er besteht aus einem Grundbeitrag und einer Umlage, die sich anhand deines Gewerbeertrags berechnen lässt. Kleingewerbetreibende mit einem Jahresertrag bis 5.200 Euro können sich von den Beiträgen befreien lassen. Auch Existenzgründer sind unter bestimmten Bedingungen in den ersten zwei Jahren beitragsfrei.
3. Pflichten gegenüber dem Finanzamt
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, gibt die zuständige Behörde diese Information an das Finanzamt weiter. Damit dein Business Fahrt aufnehmen kann, solltest du dich frühzeitig mit dem Thema Steuern befassen. Das Finanzamt weist dir eine eigene Steuernummer zu. Solange du ausschließlich Geschäfte mit Privatpersonen oder Kleinunternehmen innerhalb der EU tätigst oder Kleinunternehmer bist, benötigst du keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Deine erste Steuererklärung als Selbstständiger solltest du unbedingt innerhalb der festgesetzten Frist abgeben. Tipp: Lege dir regelmäßig einen Teil deines Einkommens zurück, damit dich die vierteljährlichen oder monatlichen Steuervorauszahlungen nicht kalt erwischen.
4. Rentenversicherungspflicht
Wenn du als Selbstständiger auf Dauer und im Wesentlichen nur einen Auftraggeber hast, besteht für dich Versicherungspflicht in der GRV – mit einer Ausnahme: Wenn du regelmäßig einen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit deiner selbstständigen Tätigkeit beschäftigst, entfällt die Rentenversicherungspflicht. Vorausgesetzt, das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers übersteigt regelmäßig 450 Euro pro Monat. Tipp: Wenn du dir dein Business noch aufbauen musst, solltest du den Beitrag wählen, der abhängig von deinem Einkommen berechnet wird. Bei zunehmendem Gewinn kann es sich lohnen, den Regelbeitrag zu bezahlen.
Du siehst: Wer sich selbstständig macht, muss vorab einige Dinge organisieren – aber mit etwas Planung sind die ersten Schritte halb so schwer. Also los! Sei dein eigener Chef und verwirkliche deine Träume!
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